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1. Allgemeines:

Die gesetzlichen Vorgaben, vornehmlich des Bundeskinderschutzgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Deutschen Sportjugend (DSJ) und des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) verabschiedeten Erklärungen zum „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ bilden für den Tauchverein Delphin (TVD) e.V. die verbindliche Grundlage seiner Arbeit.

Der TVD ist sich den Chancen und Risiken, die mit seiner besonderen Verantwortung verbunden sind, bewusst. Zum einen bietet die Freizeitgestaltung im Tauchsport viel Potential zur körperlichen und seelischen Stärkung der Mitglieder. Zum anderen bergen körperliche und emotionale Nähe bei der Ausübung des Tauchsports auch die Gefahr von Grenzverletzungen, Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch.

In diesem Bewusstsein ist es notwendig, sich mit wirksamen Präventionsmaßnahmen auseinanderzusetzen und Standards und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Hierbei ist eine Sensibilisierung aller Beteiligten erforderlich, um Gefahrensituationen zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden, sowie bei jeder Form sexualisierter Gewalt hinzusehen, zu handeln und keine Bagatellisierungen zuzulassen.

Der TVD entwickelt konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung und fördert damit eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens. Der TVD schafft Handlungsoptionen für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen und der nachstehenden Maßnahmen und Handlungsanweisungen.

2. Gültigkeitsbereich

Der TVD schreibt die Prävention von sexualisierter Gewalt in der Konzeption zur Kinder- und Jugendarbeit fest, um innerhalb der eigenen Organisation für das Thema zu sensibilisieren und nach außen hin eine sichtbare klare Haltung zu entwickeln. Der TVD schafft damit eine Grundlage für ggf. notwendige Interventionen und gibt sich einen Rahmen für Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt.

Dieses Schutzkonzept hat im Regelwerk des TVD den Rang einer Ordnung und wird von dem dafür in der Satzung vorgesehenen Vereinsvorstand beraten, verabschiedet und geändert. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Webseite des TVD sowie in Hartkopie an alle Funktionäre im Umgang mit Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen.

Als Verein für den organisierten Tauchsport trägt der TVD dafür Sorge, dass die Strukturen und Prozesse zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und evaluierbar sind.

Das hier aufgelegte Schutzkonzept ist für den TVD die Grundlage für verschiedene Maßnahmen und Handlungsanweisungen im Umgang mit Schutzbefohlenen und umfasst folgende Elemente:

  • Risikoanalyse
  • Selbstverpflichtungen/Ehrenkodex und Kontrolle der Verantwortungsträger
  • Verhaltensanforderungen an ehrenamtliche Mitarbeiter, Ausbilder und Trainer
  • Schulung und Qualifizierung
  • Einbindung des Schutzkonzepts in Regelwerke wie B. Satzungen

3. Risikoanalyse

3.1 Risikobereiche

Die für eine Risikoanalyse relevanten Personen(gruppen) im Tauchsport des TVD setzen sich wie folgt zusammen:

Sportler: Kinder und Jugendliche, Schutzbefohlene in der Tauchausbildung oder bei Freizeiten, Begegnungen und Fortbildungen
Funktionsträger:

Trainer, Übungsleiter, Betreuer und Ausbilder in der Tauchausbildung oder den einzelnen Tauchsportarten, Vorstände und Jugendvertretungen

Angehörige:  Eltern und weitere Verwandte
 Dritte:  Zuschauer, Passanten, Interessierte, Vereinsfremde, Fahrer bei Fahrgemeinschaften

 

Diese können in folgenden Abhängigkeitsverhältnissen zueinanderstehen:

  • Sportler zu anderen Sportlern
  • Sportler zu Funktionsträgern
  • Sportler zu Dritten
  • Funktionsträger zu anderen Funktionsträgern
  • Funktionsträger zu Dritten
  • Angehörige zu Sportlern
  • Angehörige zu Funktionsträgern

Weitere Abhängigkeitsverhältnisse können durch die Länge der Vereinszugehörigkeit, Qualifikation und Erfahrung in der Ausübung des Tauchsports oder Altersunterschiede entstehen.

Allgemeine Risiken mit und ohne persönlichen Körperkontakt in teils alltäglichen Ausbildungssituationen sind beispielsweise:

  • Zur Vermeidung von Unfällen sind Zugriffe (auch an sensiblen Körperteilen) unumgänglich
  • Einschätzung, ob bestimmte Helfergriffe notwendig oder nicht notwendig sind, ist nicht einfach
  • Hilfestellungen beim An- und Ablegen der Tauchbekleidung/ -ausrüstung
  • Es gehört zur Sportart, dass sich die Blicke häufig auf den Körper der Sportlerinnen und Sportler richten
  • Hohe Trainingshäufigkeit und somit häufiger Kontakt zwischen Sportlerin/Sportler und Trainerin/Trainer
  • Angehörige von kleineren Kindern in der Umkleide des jeweils anderen Geschlechts
  • Einsatz von Handys/ Smartphones oder UW-Foto/Video-Kamera zur Videoanalyse im Trainingsbetrieb
  • Technikübungen an Land oder im Wasser: das Führen von Armen und Beinen der Tauchanfänger
  • Abschleppübungen im Rahmen der Erlangung der Rettungsfähigkeit in der Tauch- und Schwimmausbildung
  • Hilfestellungen, insbesondere beim Anfängerschwimmen und -tauchen, beim Üben von Rollwenden etc.
  • Begleitetes Tauchen mit Körperkontakt (bspw. Schnuppertauchen)

3.2 Risiken, welche durch die Infrastrukturen von Ausbildungs-, Trainingsstätten gegeben sein können

Schwimmhallen:

  • Umkleidekabinen ungenügend, zu klein, umständlich
  • Sammelumkleiden, insbesondere nichtgeschlechtlich getrennte Umkleiden
  • verwinkelte Zugänge, lange Wege
  • Dusch- und Umkleidesituationen im öffentlichen Betrieb mit Unbekannten
  • Zugangskontrollen durch Hallenpersonal
  • Tribüne, Fenster, Publikumsverkehr
  • Trainingsbetrieb anderer Vereine
  • Möglicher Zugang durch Unbefugte

Ausbildungs- /Vereinsgelände/ Veranstaltungsorte:

  • gemeinsame sanitäre Anlagen
  • Umkleidesituationen ohne Räume oder Kabinen
  • möglicher Zugang durch Unbefugte
  • Publikumsverkehr
  • lange Laufwege
  • unübersichtliche Gelände
  • verschiedene Ausbildungsgruppen/ Gruppen anderer Vereine
  • Übernachtungen in Gemeinschaftsunterkünften
  • Übernachtungen in Zelten

4. Organisatorisch präventive Maßnahmen

4.1 Persönliche Eignung

Der Vorstand des TVD überprüft alle einzusetzenden ehrenamtlichen Mitglieder hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung entsprechend ihres Einsatz- und Aufgabenfeldes. Hierbei stehen die Persönlichkeit sowie die fachliche Qualifikation im Vordergrund.

4.2 Aus- und Weiterbildung

Durch ein regelmäßiges Schulungsangebot durch Informationsblätter, eLearning und Präsenzveranstaltungen des VDST, werden Funktionsträger des TVD beim Umgang mit dem Schutzkonzept sowie mit dem konkreten Umgang mit Vermutungen und Verdacht in Fällen von grenzverletzendem Verhalten, Übergriffen und/oder sexualisierter Gewalt geschult. Die Einweisung und Schulung des Ausbildungspersonals im Umgang mit dem vereinseigenen Schutzkonzept des TVD erfolgt vereinsintern.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit im TVD, bei Erwerb und bei Verlängerung von im VDST ausgegebenen Lizenzen sind alle Funktionsträger verpflichtet eine Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt nachzuweisen. Im Rahmen der Lizenzausbildung ist eine solche Fortbildung integriert.

4.3 Selbstverpflichtung: Ehrenkodex

Vor Aufnahme einer Tätigkeit im oder für den VDST sowie bei Erwerb und bei Verlängerung von im VDST ausgegebenen Lizenzen unterschreiben alle Funktionsträger den wortlautgleichen Ehrenkodex (Download PDF des VDST; 0,2 MB). Sie bildet den für die Verbands- und Vereinsaktivitäten leitenden Verhaltensmaßstab.

4.4 Das erweiterte Führungszeugnis und die Selbstauskunftserklärung gem. §72a Abs. 2u. 4 SGB VIII

Alle im TVD aktiven Funktionsträger müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren vorlegen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder andere Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden, pflegen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben und welche sich durch einen hohen Grad an Regelmäßigkeit auszeichnet. Davon bleiben anderweitige gesetzliche Vorgaben unberührt. Für unregelmäßige Tätigkeiten muss eine Selbstauskunft vorgelegt werden. Diese Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eingesehen und dokumentiert. Die Dokumentation der Einsichtnahme von eFZ erfolgt gemäß gesetzlichen Richtlinien sowie der Datenschutzbestimmungen. Der Vereinsvorstand des TVD führt die Einsichtnahme durch und ist für die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich.

Personen, die in ihrem erweiterten Führungszeugnis (eFZ) eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer/innen von Kindern und Jugendlichen geeignet.

5. Verhaltensregeln für Betreuer, Jugendwart, Trainer, Übungsleiter und Tauchlehrer (Verantwortliche)

Für den Ausbildungsbetrieb, für die Durchführung von Trainingslagern und für die Organisation von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Ausfahrten dienen die Verhaltensregeln gem. der verlinkten Seite (neues Fenster). Sie haben sowohl den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gewalt aller Art als auch den Schutz von Funktionsträgern vor einem falschen Verdacht im Blick. Insbesondere bei Schnupperkursen und in der Anfängerausbildung kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle notwendigen Handlungen und Situationen, die als grenzverletzend wahrgenommen werden könnten, bekannt sind. Daher muss in diesen Situationen besonderes Augenmerk auf Aufklärung gesetzt werden. Weitere Informationen befinden sich auch im Informationsblatt des VDST für Trainer, Betreuer und Vereine (Download PDF des VDST; 0,9 MB)

6. Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Tauchverein Delphin e.V. kann kaum Einfluss auf den Umgang mit Medien nehmen. Die entsprechende Verantwortung liegt bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und bei deren Erziehungsberechtigten. Jedoch werden, wo immer es möglich ist, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu angehalten, auch in der Kommunikation per Internet Respekt und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende Fotos zu verzichten.

In der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Newsletter, soziale Netzwerke usw.) des TVD wird darauf geachtet, diesbezüglich vorbildlich zu sein. Bei Fotos von öffentlichen Veranstaltungen wird ebenso darauf geachtet, dass diese allgemein bleiben. Andere Fotos werden nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten, veröffentlicht.

7. Handlungsrichtlinien zum Umgang mit Verdachten / Vermutungen und konkreten Gefährdungen

7.1 Haltung und Botschaft im Gespräch mit Betroffenen

Ein Gespräch mit einem Betroffenen ergibt sich spontan und ist nicht planbar. Es ist sensibel, ein großer Vertrauensbeweis und vermutlich das Ergebnis großer Verzweiflung. Der Verlauf ist individuell und nicht vorhersehbar.

Folgende Punkte sollten in Gesprächen mit Betroffenen beachtet werden:

  • Ich höre zu und reagiere einfühlsam, aber ruhig und sachlich.
  • Ich glaube das, was ich höre.
  • Ich beziehe klar Stellung gegen sexuelle Übergriffe jeglicher Art.
  • Ich bedanke mich für das entgegensetze Vertrauen und den Mut.
  • Ich informiere über die nächsten Schritte, die ich einleiten werde.
  • Ich verspreche nichts, was ich nicht einhalten kann.
  • Ich informiere über und vermittle Hilfsangebote z.B. zu externen Fachstellen.
  • Ich forciere keine direkte Konfrontation mit dem Beschuldigten.
  • Ich informiere über das Recht eine Strafanzeige zu stellen.
  • Ich dokumentiere im Nachgang das Gespräch mit Datum, Name und Inhalt.

7.2 Einbezug von professioneller externer Unterstützung

Im Rahmen von Verdachtsfällen spricht sich der TVD dazu aus, unverzüglich professionelle Hilfe von außen und das von Beginn an einzuholen. Externe Fachstellen sind darauf spezialisiert mit Verdachtsfällen umzugehen, Übergriffe zu erkennen und professionell zu handeln. Sie sind die Spezialisten, die alle Betroffenen bestmöglich unterstützen können. Es steht in unmissverständlicher Absicht des TVD hierdurch unverzüglich weitere Schäden vornehmlich an Personen sowie Schäden für den Verein abzuwehren.

8. Ansprechpartner, Information, Evaluation und Weiterentwicklung

8.1 Beschwerdemanagement / Ansprechpartner

Der TVD übernimmt Verantwortung für ein Krisenmanagement, das den Schutz, die Interessen und die Integrität der Betroffenen wahrt.

Interne Anlaufstelle:

Der Vorstand des TVD benennt Ansprechpersonen in Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt. Sie dienen als Ansprechpartner bei Vorfällen und koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Weiterentwicklung des Präventionskonzepts. Dabei sind sie insbesondere für die Weiterentwicklung der Anlagen dieses Schutzkonzepts verantwortlich (Überarbeitung vorhandener und Erstellung neuer unterstützender Dokumente).

Die Ansprechpersonen sind über die E-Mailadressen: koordinator(ät)tauchverein-delphin.de und schriftfuehrer(ät)tauchverein-delphin erreichbar. Kontaktformulare für den Koordinator befindet sich hier (Link im neuen Fenster) und für die Schriftführerin hier (auch Link im neuen Fenster).

Alternativer Kontakt im Impressum der Webseite des TVD (Link im neuen Fenster).

Externe Anlaufstellen:

https://www.dsj.de/kinderschutz/beratung-und-ansprechpartnerinnen/

8.2 Information von Tauchanfängern und Eltern

In Informationsrunden mit Tauchanfängern und Eltern, insbesondere den Aufklärungsgesprächen zur Tauchausbildung, werden Verhaltenskodex und -regeln angesprochen und über die relevanten Aspekte der Vereinbarung/ des Vertrags mit Trainern und Betreuern informiert, sowie das Informationsblatt des VDST für Kinder und Jugendliche zur Prävention übergeben (Download PDF des VDST; 0,9MB).

8.3 Evaluation von Verbandsmaßnahmen

Mit Hilfe von anonymen Online-Fragebögen https://www.i-eval-freizeiten.de/ werden Jugendfreizeiten, Ausbildungs-, Trainingsangebote evaluiert. Ein Bestandteil ist die Abfrage nach dem Wohlbefinden der Sportler im Rahmen der Maßnahme sowie der Methoden im Hinblick auf emotionale, psychische oder physische Gewalt sowie ein Feld für sonstige Beschwerden.

9. Änderungsverlauf

Das Schutzkonzept tritt durch Beschluss des Vorstands des TVD zum 19.08.2020 erstmalig in Kraft.

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